AfD-Fraktion vor dem Verfassungsgerichthof erneut erfolgreich

Auf Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof der Landtagspräsidentin Birgit Keller untersagt, die Parlamentarische Kontrollkommission ohne die durch die AfD-Fraktion zu benennenden Mitglieder zu konstituieren.

Hierzu erklärt Torben Braga, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Die heute ergangene Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes ist ein bedeutender Erfolg für die AfD-Fraktion, zeigt sie doch erneut, wie weit die Altparteien zu gehen bereit sind, um die AfD ihrer verfassungsmäßigen Rechte zu berauben und damit letztlich die Demokratie auszuhebeln – und dass es nach wie vor juristische Grenzen gibt, die auch sie nicht überschreiten können.

Bereits Mitte Juni 2020 hatte ein von der Landtagspräsidentin selbst in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes festgestellt, dass die Parlamentarische Kontrollkommission rechtsicher nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung mit den beiden durch die AfD-Fraktion vorzuschlagenden Mitgliedern handeln könne. Trotzdem wurden bisher alle Kandidaten der AfD-Fraktion abgelehnt. Desungeachtet hatte die Landtagspräsidentin angekündigt, die Parlamentarische Kontrollkommission noch in dieser Woche nur mit den drei bereits gewählten Abgeordneten zu konstituieren. Dem hat der Verfassungsgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben und erneut verfassungswidriges Handeln in Thüringen unterbunden.

Der Dank der Fraktion geht ausdrücklich an die Richter in Weimar, die mit ihrer Entscheidung unter Beweis gestellt haben, wie dringend notwendig eine unabhängige Richterschaft nicht zuletzt in Verfassungsfragen ist. Nicht nur die Landtagspräsidentin, sondern alle Abgeordneten des Landtages sind nun aufgerufen, endlich für eine rechtmäßig besetzte Parlamentarische Kontrollkommission zu sorgen, damit die Kontrolle des Geheimdienstes in dieser Legislaturperiode sichergestellt ist.“

Das Gerichtsbeschluss im Wortlaut.

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