
Heute wurde im Landtag zum wiederholten Male über das Thüringer Sportfördergesetz beraten. Dazu habe ich als sportpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion u. a. gesagt:
Immer wieder geht es um den Paragraphen 15. Warum beraten wir erneut über den gleichen Paragraphen des Gesetzes? Weil Rot-Rot-Grün nicht auf die kommunalen Sachverständigen hören wollten!
Über viele Jahre wurde über verschiedene Entwürfe des Sportfördergesetzes diskutiert. Im Dezember 2018 wurde schließlich das rot-rot-grüne Gesetz beschlossen. Wir haben bereits damals auf die grundsätzlichen Probleme und handwerklichen Mängel des Gesetzes hingewiesen. Letzten Sommer wurde dann bereits die erste Änderung nötig und trat Oktober in Kraft. Gerade mal vor einem halben Jahr!
Jetzt also die nächste Flickschusterei. Wie oft wollen Sie das noch machen? Alle halber Jahre die stümperhafte Nachbesserung eines misslungenen Gesetzes?!
Ich nehme es freudig zur Kenntnis, dass die Verursacher des Problems jetzt auf die Idee kommen, den nächsten Murks auszubessern. Das hätten Sie jedoch bereits letztes Jahr schon tun können! Im August 2019 wies der Thüringische Landkreistag auf das Problem hin! Die Zuschrift an den Ausschuss wurde aber von der Regierung nicht weiter beachtet.
Eine Änderung des Gesetzes ist dringend nötig, dem stimmen wir zu. Wir fordern aber auch, und dazu dürften CDU und FDP keine andere Meinung haben, dass die Bedenken der Kommunen dieses Mal ernst genommen werden und ihre Lösungsvorschläge im Gesetz einfließen.
Warum ist das bisher nicht geschehen? Wenn Rot-Rot-Grün behauptet, für die soziale Gerechtigkeit zu kämpfen – so ist das nur ein Vorwand! …
Was haben Sie dann mit den Meinungen der Kommunen gemacht? Sie ignoriert! Sowohl der Thüringische Landkreistag als auch der Gemeinde- und Städtebund haben mehrfach – in ausgesprochen deutlichen Worten – den Gesetzesentwurf vehement abgelehnt und ausführlich die Folgeprobleme dargelegt.
Wir von der AfD wollen, dass die Sportfachverbände, Kreissportbünde und der Landessportbund an Gesprächen teilnehmen und Ihre Fachkenntnisse berücksichtigt werden. Bei Entscheidungen solcher Tragweite, müssen doch alle mit ins Boot! Die Kommunen, welche finanziell und rechtlich als erste betroffen sind, dürfen nicht stiefmütterlich behandelt werden. …
Es geht um die „vermeintliche Vergünstigung“, die unentgeltliche Nutzung der Sportstätten. Diese unentgeltliche Nutzung wird den Thüringer Sport noch teuer zu stehen kommen. Sinnvoller wäre es, die Vereine direkt finanziell zu unterstützen, wie es Baden-Württemberg oder Bayern machen.
Tja, die „entgeltfreie Nutzung“ klingt sehr sozial – doch das ist wieder nur der Schein. Vereine, die finanziell gut dastehen, müssen nichts mehr für die Nutzung der Sportstätten bezahlen. Früher stand im Gesetz, dass die Nutzung „in der Regel“ entgeltfrei ist. Die Kommunen konnten sozialverträglich entscheiden, welche Vereine zahlen. …
Das Prinzip „wer bestellt, der bezahlt“ wurde vor einigen Jahren wieder bei der Maklerprovision eingeführt. Doch für die Nutzer von Sportstätten soll es in Thüringen nicht mehr gelten.
Die von der Regierung angesetzten 5 Millionen für die Kommunen, welche den Ausfall an den bisherigen Nutzungsentgelten ausgleichen sollen, reichen da vorn und hinten nicht. …
Und was machen die Kommunen, wenn das auch nicht hilft? Sie versuchen die Sportstätten zu verkaufen. Private Träger müssen die Sportstätten dann natürlich nicht entgeltfrei zur Verfügung stellen. Private Träger wollen aber nicht nur kostendeckende Einnahmen wie bisher die Kommunen, sondern sie wollen natürlich Gewinne erzielen. Das ist verständlich, wird aber für die Vereine nicht „sozial verträglich“ enden.
Sie werden jetzt sagen, dass nicht alle Kommunen Sporthallen verkaufen werden. Das stimmt! Sie werden sie zum Teil einfach schließen. Wenn das Geld fehlt für Sanierungen und das Betreten zu gefährlich ist, kann auch kein Verein und keine Schulklasse mehr dort trainieren.
Ich hoffe sehr, dass Sie sich von Ihren ideologischen Vorstellungen lösen und die Realitäten anerkennen.
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