Rot-rot-grüne Populisten auf Abwegen

Die freiheitliche-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik wird von Jahr zu Jahr ein Stück mehr entsorgt. Das zunehmende Umsichgreifen linksgrüner Belehrungen darüber, was wir essen, wie wir leben, wie schnell wir fahren und nicht zuletzt wie wir wählen dürfen, ist Beleg dafür. Es wird dabei aber auch gefährlich: Nämlich dann, wenn sich geheuchelte Fürsorge in unduldsamen und intoleranten Fundamentalismus verwandelt. Dann, wenn rot-rot-grüner Populismus dazu genutzt werden soll, die grundgesetzlichen Freiheitsrechte so zu beschränken, dass deren „gute“ Ziele erreicht werden können.

Jüngstes Beispiel: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat aus gutem Grunde das rot-rot-grüne Paritätsgesetz als verfassungswidrig gebrandmarkt. Politisch erstaunlich ist – um nicht beängstigend zu sagen – mit welcher Leichtigkeit sich insbesondere Linke und Grüne trotz dieses Urteils über das Recht hinwegsetzen, indem sie Justizschelte üben. Wenn es ihren selbst gesetzten Zielen entgegen läuft, wird selbst Verfassungsrecht beiseite geschoben. Dass Linke und Grüne Nachhilfe im Text des Grundgesetzes dringend nötig haben, zeigt deren Verweis auf angebliche „Gleichstellung“ in Artikel 3. Davon ist dort mitnichten die Rede! Dafür von „Gleichberechtigung“!

Der politische Geist, der sich hier Bahn bricht, irritiert (freundlich ausgedrückt). Wenn das, was Rot-Rot-Grün für richtig hält, gesetzlich erzwungen werden soll, bleibt die Freiheit zwangsläufig auf der Strecke. Der elementare Unterschied von gleichem Recht und ungleichen Resultaten wird ebenso verkannt wie das Repräsentationsprinzip missverstanden wird.

Die mathematische Gleichstellung von Frauen und Männern offenbart zudem eine erstaunliche Ein- und Blauäugigkeit von Rot-Rot-Grün. Wieso nur eine Frauenquote? Was ist mit all den anderen „Geschlechtern“? Wo bleiben die Jungen, wo die Kranken? Was ist mit Obdachlosen, Junkies und Säufern? Ganz zu schweigen von der rot-rot-grünen Lieblingsklientel, den Migranten. Haben die etwa keinen Anspruch auf Teilhabe nach Maßgabe ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung?

Karlheinz Frosch

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