Vorgezogene Neuwahl ist unverantwortlich – „Schwarz-Rot-Rot-Grüne Koalition“ muss Klarheit schaffen und Übereinkunft revidieren

Die Fraktionen von Linke, CDU, SPD und Grüne einigten sich im Frühjahr 2020 darauf, den Thüringer Landtag Anfang Februar 2021 aufzulösen, um Ende April 2021 eine Neuwahl durchzuführen. Sollte der Landtag seine Auflösung beschließen, müssten sämtliche Parteien innerhalb weniger Wochen Vertreter für Wahlversammlungen, bis zu 44 Wahlkreiskandidaten und Landesliste wählen. Nicht im Landtag vertretene Parteien müssen zudem Unterstützungsunterschriften sammeln.

Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, sieht dieses Vorhaben von CDU und Minderheitsregierung kritisch:

„Die informelle Koalition aus Linke, CDU, SPD und Grüne muss endlich erkennen, dass ihr Wunsch, noch im Frühjahr 2021 eine Neuwahl des Thüringer Landtags durchzuführen, unverantwortlich ist. Bereits ohne die umfangreichen Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie wäre die Vorbereitung einer Neuwahl Ende April 2021 durch die verkürzten Fristen eine große Herausforderung. Sollten diese Einschränkungen aber auch im Frühjahr weiterhin gelten, wäre die Vorbereitung und Durchführung einer Neuwahl des Landtags nahezu unmöglich.

Wer einerseits Kundgebungen und größere Versammlungen verbietet, Schulen schließt, Heimarbeit vorschreibt und selbst Familientreffen zu Weihnachten untersagt, kann nicht gleichzeitig und guten Gewissens verlangen, dass jede Partei etwa 40 verschiedene Versammlungen zwischen Mitte Februar und Mitte März 2021 durchführt. Viele dieser Zusammenkünfte müssen zudem als Präsenzversammlungen durchgeführt werden, da die Möglichkeiten zum Einsatz digitaler Abstimmungen bei der Aufstellung von Kandidaten zu öffentlichen Wahlen begrenzt und juristisch stark umstritten sind.

Eine Wahl ohne Wahlkampfveranstaltungen, Kundgebungen, Haustürwahlkampf, Informationsstände oder gar ohne Stimmabgabe im Wahllokal verletzte zudem gewichtige demokratische Wahlrechtsgrundsätze geradezu eklatant.

Die ‚Schwarz-Rot-Rot-Grüne Koalition‘ sollte daher möglichst rasch Klarheit schaffen und vom Vorhaben einer vorgezogenen Neuwahl im Frühjahr 2021 eindeutig und unmissverständlich Abstand nehmen.“

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