Landtagsmehrheit setzt parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde fahrlässig aufs Spiel

Nach einer Ankündigung von Landtagspräsidentin Keller, die Parlamentarische Kommission zur Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz ungeachtet der Ergebnisse der für den morgigen Donnerstag angesetzten Wahlen zu konstituieren, reichte die AfD-Fraktion insgesamt 31 Wahlvorschläge zur Besetzung dieses Gremiums und der sogenannten „G10-Kommission“ ein. Vorgeschlagen waren sämtliche noch passiv wahlberechtigten Mitglieder der Landtagsfraktion. Damit sollte sichergestellt werden, dass beide Kommissionen endlich die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Mitgliedern haben und ihre Arbeit gesetzeskonform aufnehmen beziehungsweise weiterführen können.

Nachdem sich die Mitglieder des Vorstands im Vorfeld der heutigen Sitzung jedoch mehrheitlich darauf verständigt hatten, im Falle der Nichtwahl der vorgeschlagenen AfD-Abgeordneten lediglich einen weiteren Wahlgang durchzuführen, stellte die AfD-Fraktion den Antrag, Wahlgänge über sämtliche eingereichten Wahlvorschläge durchzuführen, bis entweder eine gesetzeskonforme Besetzung beider Gremien sichergestellt oder über sämtliche Wahlvorschläge abgestimmt worden sei. Dieser Antrag wurde von sämtlichen anderen Landtagsfraktionen abgelehnt.

Hierzu erklärt Torben Braga, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion:

„Mit ihrer Ankündigung, die Parlamentarische Kontrollkommission ungeachtet einer nicht-gesetzeskonformen Besetzung zeitnah konstituieren zu wollen, hat die Landtagspräsidentin Keller einerseits unsere Fraktion, andererseits aber auch den gesamten Landtag unter Zugzwang gesetzt: Es ist nun zwingend erforderlich, eine gesetzeskonforme Besetzung dieses Gremiums schon bei der aktuell laufenden Plenarsitzungswoche sicherzustellen.

Da die zuvor angemahnte ‚innerparlamentarische Verständigung‘, die zur Auflösung dieses gordischen Knotens beitragen sollte, trotz diverser Versuche meiner Fraktion nicht herbeizuführen war, sah sich die AfD-Fraktion geradezu in der Pflicht, Wahlvorschläge einzubringen sowie ungeachtet gegebenenfalls abschlägig durchlaufener Wahlgänge weitere Wahlvorschläge einzureichen und Wahlgänge zu verlangen. Der Landtag ist hingegen ebenso verpflichtet, diese Wahlgänge zu ermöglichen und den Weg für eine parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes frei zu machen.

Dieser Pflicht kam der Landtag heute nicht nach. Die Mehrheit des Hauses schloss sich einer zweifelhaften Auslegung der Geschäftsordnung durch das Präsidium an, wonach höchstens zwei Wahlgänge während dieser Plenarsitzungswoche durchzuführen seien.

Dieses Abstimmungsverhalten zeigt deutlich, dass es den anderen Fraktionen in keiner Weise darum geht, geeignete Mitglieder für die beiden Kommissionen zu ermitteln, sondern vielmehr, die größte Oppositionspartei im Landtag mit allen nur erdenklichen Winkelzügen von der parlamentarischen Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes auszugrenzen. Der Vorgang ist indes umso bedenklicher, als dass in diesem Gremium mit Vertretern der Linken und CDU nach wie vor nur Fraktionen vertreten sind, die unmittelbar oder mittelbar an der Regierungskoalition beteiligt sind. Von einer tatsächlichen Kontrolle des Regierungshandelns in Verfassungsschutzangelegenheiten kann daher nicht ausgegangen werden.“

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